Weitere Informationen
Medizinprodukte- sicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinprodukte- sicherheit bestimmen.
Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden.
Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungs- dienst können Sie unter
Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org
kontaktieren.